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RECHTSHILFEERSUCHEN
Ein Rechtshilfeersuchen ist eine formelle Aufforderung eines Gerichts eines Landes an „die zuständige
gerichtliche Behörde“ eines anderen Landes, eine Klagezustellung vorzunehmen. Auch wenn die gesetzlichen
Behörden dieses Instrument im Englischen im Allgemeinen als „letter rogatory“ bezeichnen, sind die
englischen Ausdrücke „letter rogatory“ und „letter of request“ (der spezifisch im Haager Übereinkommen
über die Beweisaufnahme im Ausland verwendet wird) in der gegenwärtigen Praxis praktisch zu Synonymen
geworden.
Rechtshilfeersuchen können in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten verwendet werden, werden aber
auch bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten eingesetzt. Die Ausführung eines Ersuchens um
Gerichtsbeistand durch ein ausländisches Gericht beruht mangels spezifischer vertraglicher Verpflichtung
wie dem Haager Zustellungsabkommen auf Völkersitte.
Wenn zwischen den USA und dem fremden Land kein Konsularvertrag besteht, werden die von den ausländischen
Behörden gestellten Rechtshilfeersuchen auf der Grundlage der Völkersitte behandelt.
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