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RECHTSHILFEERSUCHEN
Ein Rechtshilfeersuchen ist eine formelle Aufforderung eines Gerichts eines Landes an „die zuständige gerichtliche Behörde“ eines anderen Landes, eine Klagezustellung vorzunehmen. Auch wenn die gesetzlichen Behörden dieses Instrument im Englischen im Allgemeinen als „letter rogatory“ bezeichnen, sind die englischen Ausdrücke „letter rogatory“ und „letter of request“ (der spezifisch im Haager Übereinkommen über die Beweisaufnahme im Ausland verwendet wird) in der gegenwärtigen Praxis praktisch zu Synonymen geworden.
 
Rechtshilfeersuchen können in zivil- und strafrechtlichen Angelegenheiten verwendet werden, werden aber auch bei verwaltungsrechtlichen Angelegenheiten eingesetzt. Die Ausführung eines Ersuchens um Gerichtsbeistand durch ein ausländisches Gericht beruht mangels spezifischer vertraglicher Verpflichtung wie dem Haager Zustellungsabkommen auf Völkersitte.
 
Wenn zwischen den USA und dem fremden Land kein Konsularvertrag besteht, werden die von den ausländischen Behörden gestellten Rechtshilfeersuchen auf der Grundlage der Völkersitte behandelt.
 
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