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INTERAMERIKANISCHES ABKOMMEN
Die USA unterhalten vertragliche Beziehungen nur zu Ländern, die das Abkommen und das ergänzende
Protokoll unterzeichnet haben. Der Vertrag sieht einen Zustellungsmechanismus für Dokumente ausländischer
zentraler Behörden vor. Die Anträge werden auf einem abkommensgemäßen Formblatt erstellt und über die US
Central Authority übermittelt. Der Text des Abkommens und des ergänzenden Protokolls ist ohne weiteres
verständlich, zu beachten sind jedoch die Vorbehalte und Erklärungen eines jeden Landes beim Beitritt zum
Vertrag, die in den nachstehenden Gesetzesreferenzen zu finden sind: Martindale-Hubbell Law Directory,
Law Digest Volume, Selected International Conventions. Trotz des Namens des Abkommens ist kein formelles
Rechtshilfeersuchen im herkömmlichen Sinne erforderlich. Das Formblatt des Abkommens dient diesem Zweck.
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