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HAAGER ZUSTELLUNGSABKOMMEN
Das Haager Zustellungsabkommen sieht für Klagezustellungen eine zentrale Behörde (normalerweise das
Justizministerium) in den Vertragsländern vor, und zwar gemäß einem auf Formblatt USM-94 gestellten
Antrag, der bei jedem United States Marshal erhältlich ist. Der Wortlaut des Vertrags ist ohne weiteres
verständlich, zu beachten sind jedoch die Vorbehalte und Erklärungen eines jeden Landes beim Beitritt
zum Vertrag. Einige Länder haben spezifische Vorbehalte gegen bestimmte Zustellungsmodalitäten angegeben.
Das Abkommen sollte in allen Unterzeichnerländern angewandt werden.
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