Seit dem 1. Juni 2003 handelt Process Forwarding International (PFI)
im Namen der United States Central Authority (zentralen US-Behörde) US Department of Justice (USDOJ –
US-Justizministerium) unter dem Vertrag Nr. 03-C-0655. PFI wird alle formellen Klagezustellungen für
die USA in Bezug auf gerichtliche Dokumente gemäß den nachstehenden Verträgen und Abkommen vornehmen:
Haager Zustellungsabkommen, Interamerikanisches Abkommen und Rechtshilfeersuchen.
Offizielles Haager Rundschreiben
$95 Flat-Rate for service of process under the Hague Service Convention within the USA and its Territories
PFI handelt im Namen der US Central Authority: Eine
formelle Zustellung über die US Central Authority ist der einzige anerkannte Weg für
Klagezustellungen unter diesen Verträgen und Abkommen. Unter diesem Vertrag mit fünfjähriger
Laufzeit übernimmt PFI alle Aufgaben der US Central Authority hinsichtlich Klagezustellungen.
Formgerechte Zustellungen erhalten Sie ausschließlich über PFI: PFI
ist der einzige unter diesen Verträgen und internationalen Zustellungsabkommen als „formgerechte
Zustellung“ anerkannte Weg. PFI besitzt die einzige offizielle Zertifizierung für die formelle
Zustellung unter dem Haager Zustellungsabkommen, und nur über PFI erhalten Sie das offizielle Siegel
der US Central Authority auf den Rückbestätigungen der Zustellungen.

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